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Für die ganze Schweiz

  Erlass der Radio- und TV-Gebühren
 

Falls Sie nebst einer IV-Rente auch Ergänzungs-leistungen (EL) – in anderen Kantonen auch Zusatzleistungen genannt – vom Bund erhalten, so können Sie mit einem schriftlichen Gesuch sich davon befreien. Danach müssen keine Empfangs-gebühren mehr bezahlt werden.
Das Gesuch reichen Sie am besten bereits dann bei der SERAFE AG ein, wenn Sie den Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Sobald Sie die Verfügung für die Auszahlung von EL resp. Zusatzleistungen (ZL) erhalten, schicken Sie eine Kopie dieser Verfügung an die SERAFE AG. Erst dadurch wird von dieser die Gebührenbefreiung vorgenommen. Allfällige Zahlungen in der Wartephase der Verfügung werden von der SERAFE AG zurück-
erstattet.
 
 
 
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