Erhalten Sie Zusatzleistungen oder sonstige Sozialleistungen
und sind in der Stadt Zürich wohnhaft, so haben
Sie anrecht für EINEN Hund von der Hundesteuer
befreit
zu werden. Sie benötigen dazu den Zusatzleistungsausweis,
den Sie beim Amt für Zusatzleistungen bestellen
können (044 412 61 11) und einen Ausweis (ID).
Zuständige Behörde:
Stadt Zürich - Stadtpolizei
Hundekontrolle der Stadt Zürich
Gänzilooweg 18
8045 Zürich
Tel.: 044 411 61 92
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