Wer als dienstuntauglich gilt sowie eine Invalidenrente
oder eine Hilflosenentschädigung der
Invalidenversicherung oder einer Unfallversicherung
bezieht, ist von der Ersatzpflicht befreit.
Die Meldung
an die Militärpflichtersatzverwaltung
erfolgt bei
Bezügern einer IV-Rente oder IV-Hilflosenentschädiung
in der Regel automatisch.
Bei Unklarheiten hilft auch
der Sektionschef Ihrer Gemeinde. |