Steuererlass
Steuererlassgesuche können bei der Gemeindesteuerverwaltung
eingereicht werden. Dort sind auch die entsprechenden
Formulare erhältlich.
Steuerabzug für
Krankheitskosten
Unter gewissen Bedingungen können Selbstbehalte,
Prämien, Transporte, nicht pflichtige
Medikamente etc., die von keiner Versicherung
übernommen werden, bei der Steuererklärung
in Abzug gebracht werden. Beachten Sie die
Wegleitung der Steuererklärung. Es
lohnt sich immer zuvor sich beim Amt für
Zusatzleistungen / Ergänzungsleistungen
zu informieren, um böse Überraschungen
zur vermeiden. Diese Ämter übernehmen
im Normalfall alle Kosten sowie Selbstbehalte,
die sonst von Patienten selbst bezahlt werden
müssten. |
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