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Für die ganze Schweiz

  Steuern (Erlass und Abzüge)
 


Steuererlass
Steuererlassgesuche können bei der Gemeindesteuerverwaltung eingereicht werden. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich.

Steuerabzug für Krankheitskosten
Unter gewissen Bedingungen können Selbstbehalte, Prämien, Transporte, nicht pflichtige Medikamente etc., die von keiner Versicherung übernommen werden, bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Beachten Sie die Wegleitung der Steuererklärung. Es lohnt sich immer zuvor sich beim Amt für Zusatzleistungen / Ergänzungsleistungen zu informieren, um böse Überraschungen zur vermeiden. Diese Ämter übernehmen im Normalfall alle Kosten sowie Selbstbehalte, die sonst von Patienten selbst bezahlt werden müssten.

 
 
 
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