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Für die ganze Schweiz |
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Erlass
der Radio- und TV-Gebühren
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Falls Sie nebst einer IV-Rente auch Ergänzungs-leistungen
(EL) – in anderen Kantonen auch Zusatzleistungen
genannt – vom Bund erhalten, so können
Sie mit einem schriftlichen
Gesuch sich davon befreien. Danach
müssen keine Empfangs-gebühren mehr
bezahlt werden.
Das Gesuch reichen Sie am besten bereits dann
bei der SERAFE AG ein, wenn Sie den Antrag auf
Ergänzungsleistungen stellen. Sobald Sie
die Verfügung für die Auszahlung von
EL resp. Zusatzleistungen (ZL) erhalten, schicken
Sie eine Kopie dieser Verfügung an die
SERAFE AG. Erst dadurch wird von dieser die
Gebührenbefreiung vorgenommen. Allfällige
Zahlungen in der Wartephase der Verfügung
werden von der SERAFE AG zurück-
erstattet. |
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